AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma HellbergForm, Inhaber Andreas Hellberg, Friedrich-Ebert-Straße 61, 34119 Kassel

§ 1 Allgemeines

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Vertrags im unternehmerischen Verkehr. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

(2) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.

§ 2 Angebote und Bestellungen

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sie nicht befristet sind.

(2) Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich (z.B. per Email) bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.

(3) Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(4) Nachträgliche Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mit dem durch die Änderungen entstandenen Mehraufwand wird der Besteller belastet.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind grundsätzlich in Euro innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Besteller alle anfallenden Bankspesen.

(3) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Produktbestellung wie folgt zu leisten: 50% des Kaufpreises bei Auftragserteilung, 30% bei Anzeige der Abhol- bzw. Versandbereitschaft und 20% bei Abnahme bzw. spätestens 1 Monat nach Auslieferung. Reparaturrechnungen sind insgesamt zahlbar.

(4) Beratung und Planungsaufwand für Produktgestaltung vor Produktbestellung sind gesondert laut unserer Preisliste abrechenbar und werden bei Produktbestellung angerechnet.

(5) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers derart, dass unsere Ansprüche auf Bezahlung gefährdet werden, kann die Lieferung verweigert werden, bis der Kaufpreis bezahlt ist. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Bestellers werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.

(6) Bei Zahlungsverzögerungen sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfungen, Währungsausgleich – anfallen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

(8) Bei Reisen werden Reisekosten, Reisezeiten, Unterbringung, Verpflegung und sonstige Aufwände gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten werden entsprechend unseren Stundensätzen berechnet. Bei Reparaturaufträgen außerhalb der Gewährleistung treffen den Kunden die Reisekosten auch wenn sich dabei herausstellt, dass kein Mangel vorliegt.

(9) Bei einem Storno des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr von 10% bis Ende der Planungsphase, von 50% ab Beginn der Herstellung des Produkts und von 70% der Auftragssumme ab Beginn der Oberflächengestaltung zu verlangen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand bzw. Schaden nachweist.

(10) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 4 Lieferung

(1) Unsere Preise gelten ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Kosten der Versendung und Verpackung trägt der Besteller. Die Ware reist stets auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(2) Die Wahl des Versandorts und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.

(3) Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung oder soweit dies möglich und von uns für zweckmäßig erachtet wird, die angemessenen Kosten, die zusätzlich für eine erneute Verwendung der Verpackung anfallen.

(4) Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor erforderlicher Beibringung des Kunden von gewünschten Produktzeichnungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(5) Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

(6) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten mit mindestens 0,5% des Warenwerts für jeden Monat berechnet. Der Liefergegenstand wird in diesem Fall bei Versandbereitschaft berechnet.

(7) Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenlieferungsvorbehalt entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sollte ein solches Lieferhemmnis länger als vier Wochen dauern, sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

(8) Können wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, sind wir berechtigt, die Lieferzeit durch Benachrichtigung um bis zu 3 Monate zu verlängern. Wird eine vereinbarte Liefer-bzw. Abladezeit überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug, berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 5 Gefahrenübergang und Abnahme

(1) Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

(2) Verzögert sich der Transport bzw. Versand oder die Abnahme durch Umstände, die vom Besteller zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Transport- bzw. Versandbereitschaft auf den Besteller über.

(3) Soweit es sich um eine Werkleistung handelt, erfolgt die Abnahme nach Anzeige der Versand- und Abnahmebereitschaft des Liefergegenstandes bei Fa. HellbergForm. Verzichtet der Besteller auf die Abnahme, so gilt der Liefergegenstand als abgenommen. Zeigt der Besteller innerhalb von drei Tagen keine Bereitschaft zur Abnahmeprüfung an oder beanstandet keine wesentlichen Mängel schriftlich innerhalb von 10 Tagen ab Anzeige der Versand- und Abnahmebereitschaft, so gilt der Liefergegenstand als abgenommen.

(4) Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden; unwesentliche Mängel unterfallen der Gewährleistung.

§ 6 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dabei entdeckte Mängel auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung zu vermerken und uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

(2) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Nicht form – und fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu nutzen.

(2) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der Intervention trägt der Kunde.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, auf unser erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Rücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien werden vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses nutzen. Vertraulich sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder der Natur nach vertraulich sind.

(2) Unsere Angebotsunterlagen sind vertraulich und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 9 Rechte bei Mängeln

(1) Beschaffenheit und/oder Verwendung des Produkts ergeben sich aus den mitgelieferten Produktbeschreibungen. Modifizierungen oder gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Andere Dokumente und Aussagen sind unbeachtlich. Auf das Vorliegen eines Mangels kann sich der Kunde nicht berufen, wenn die Beschaffenheit und/oder Verwendung des Produkts nur unerheblich beeinträchtigt ist.

(2) Bei gerechtfertigten Beanstandungen hat der Kunde das Recht, Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich unseres Rechts nach eigener Wahl, stattdessen die bemängelte Ware nachzubessern oder auszutauschen. Bei Gewährleistungsfällen muss das Produkt in unserem Betrieb zur Verfügung gestellt werden.

(3) Bei Reparatur beschränken sich die Rechte bei Mängeln hierfür auf die Reparatur selbst.

(4) Rechte bei Mängeln bestehen nicht bei unsachgemäßer Verwendung und soweit der Kunde an dem Produkt von uns nicht schriftlich autorisierte Änderungen vornimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der in Rede stehende Mangel nicht durch die Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

(5) Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Insbesondere haften wir nicht auf Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfülllung, es sei denn, dass der gelieferten Ware eine von uns schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(6) Die Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach folgenden Maßgaben.

(1) Wir haften für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Unsere Haftung – mit Ausnahme von Vorsatz – ist insgesamt auf Euro 10.000 beschränkt. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und andere indirekte Schäden.

(3) Diese Haftungsregelung gilt auch bei direkter Inanspruchnahme unserer Mitarbeiter durch den Kunden.

§ 11 Weitere Bestimmungen

(1) Der Kunde darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. Wir sind zur Abtretung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden berechtigt.

(2) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Sitz von HellbergForm.

(3) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung einer Vereinbarung bedarf der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kassel. Wir können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des EU Internationalen Privatrechts (Rom I) und des UN-Kaufrechts (CISG).

(6) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit möglich zu verwirklichen. Dies gilt auch für vertragliche Lücken.

HellbergForm 01/2018